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Satzung der TSG 1847 Wölfersheim

§ 1

 

Name und Sitz

 

  Der Verein Turn- und Sportgemeinde Wölfersheim 1847 mit Sitz in 61200 Wölfersheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2

 

Zweck

§ 2

Absatz 1

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Turn- und Sportwesens als Mittel zur geistigen und körperlichen Ausbildung seiner Mitglieder, der Gesundheitspflege und der Erziehung zum sportlichen Denken.

§ 2 

Absatz 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2

Absatz 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 2

Absatz 4

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

© Hubert Drießen