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Satzung
der TSG 1847 Wölfersheim
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§ 1
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Name
und Sitz
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Der Verein Turn- und
Sportgemeinde Wölfersheim 1847 mit Sitz in 61200 Wölfersheim verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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§
2 |
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Zweck
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§
2 |
Absatz 1 |
Zweck des Vereins ist die
Förderung und Pflege des Turn- und Sportwesens als Mittel zur
geistigen und körperlichen Ausbildung seiner Mitglieder, der
Gesundheitspflege und der Erziehung zum sportlichen Denken.
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§ 2
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Absatz 2 |
Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§ 2 |
Absatz 3 |
Mittel des
Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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§ 2 |
Absatz 4
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Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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