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Der
erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:
a)
den
Personen unter § 9.2 a) - e)
b)
stellvertretender
Schriftführer
c)
stellvertretender
Kassenwart
d)
1.
Und 2. Beisitzer
e)
Vereinsjugendwart
f)
den
Leitern der jeweiligen Abteilungen und einen weiteren Vertreter.
Der
erweiterte Vorstand beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte
seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des 1. Vorsitzenden.
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