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Satzung der TSG 1847
Wölfersheim
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§ 13
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Absatz 1
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Jede
ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
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§ 13
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Absatz 2
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über jeden
Tagesordnungspunkt soll eine Diskussion stattfinden. Dabei hat jedes
Mitglied das Recht, sich zu einer Sache höchstens dreimal zu äußern.
Schweift der Redner von der Sache ab, ist der Vorsitzende berechtigt,
ihn „zur Sache“ zu mahnen. Wird diese Mahnung wiederholt nicht
beachtet, steht dem Vorsitzenden das Recht zu, dem Redner das Wort zu
entziehen.
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§ 13
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Absatz 3
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Mitglieder,
die zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen möchten, haben sich zu
Wort zu melden. Die Worterteilung geschieht in der Reihenfolge der
Wortmeldungen. Anträge auf Schluss der Rednerliste sind unstatthaft.
Anträge auf Schluss der Debatte müssen sofort erledigt werden. Nachdem
die eingetragenen Redner vorgelesen sind, wird einem der Redner für und
einem der Redner gegen den Antrag das Wort erteilt. Nach der Abstimmung
wird dem Beschluss gemäß verfahren.
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§ 13
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Absatz 4
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Berichtigungen
erfolgen am Schluss der Diskussion, also vor der Abstimmung, persönliche
Bemerkungen dagegen erst nach dieser.
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§ 13
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Absatz 5
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Zur
Geschäftsordnung, d. h. zu Bemerkungen, welche auf den Gang der
Verhandlung und deren Leitung Bezug haben, erhält jedes Mitglied sofort
nach dem eben sprechenden das Wort.
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§ 13
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Absatz 6
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Liegen
mehrere Anträge vor, wird über den weitergehenden zuerst abgestimmt.
In Zweifelsfällen entscheidet stets die Versammlung.
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§ 14
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Absatz 1
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Die Turnier-
und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der
zuständigen Spitzenverbände sind für die Mitglieder des Vereins
verbindlich, jedoch nicht Bestandteil der Satzung.
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§ 14
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Absatz 2
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Der Verein
gibt sich eine Ehrenordnung, die in einem Anhang geregelt ist.
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