Satzung der TSG 1847 Wölfersheim

§ 13

Geschäftsordnung

§ 13

Absatz 1

Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.

§ 13

Absatz 2

über jeden Tagesordnungspunkt soll eine Diskussion stattfinden. Dabei hat jedes Mitglied das Recht, sich zu einer Sache höchstens dreimal zu äußern. Schweift der Redner von der Sache ab, ist der Vorsitzende berechtigt, ihn „zur Sache“ zu mahnen. Wird diese Mahnung wiederholt nicht beachtet, steht dem Vorsitzenden das Recht zu, dem Redner das Wort zu entziehen.

§ 13

Absatz 3

Mitglieder, die zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen möchten, haben sich zu Wort zu melden. Die Worterteilung geschieht in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Anträge auf Schluss der Rednerliste sind unstatthaft. Anträge auf Schluss der Debatte müssen sofort erledigt werden. Nachdem die eingetragenen Redner vorgelesen sind, wird einem der Redner für und einem der Redner gegen den Antrag das Wort erteilt. Nach der Abstimmung wird dem Beschluss gemäß verfahren.

§ 13

Absatz 4

Berichtigungen erfolgen am Schluss der Diskussion, also vor der Abstimmung, persönliche Bemerkungen dagegen erst nach dieser.

§ 13

Absatz 5

Zur Geschäftsordnung, d. h. zu Bemerkungen, welche auf den Gang der Verhandlung und deren Leitung Bezug haben, erhält jedes Mitglied sofort nach dem eben sprechenden das Wort.

§ 13

Absatz 6

Liegen mehrere Anträge vor, wird über den weitergehenden zuerst abgestimmt. In Zweifelsfällen entscheidet stets die Versammlung.

§ 14

Ordnung 

§ 14

Absatz 1

Die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Spitzenverbände sind für die Mitglieder des Vereins verbindlich, jedoch nicht Bestandteil der Satzung.

§ 14

Absatz 2

Der Verein gibt sich eine Ehrenordnung, die in einem Anhang geregelt ist.

 

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