Ehrenordnung
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§
1 |
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Die
TSG 1847 Wölfersheim verleiht für besondere Verdienste um den Verein
Ehrennadeln, Ehrenurkunden und Ehrenteller. |
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§
2 |
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Ehrennadeln,
Ehrenurkunden und Ehrenteller dürfen nur an Vereinsmitglieder verliehen
werden. Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des geschäftsführenden
Vorstands. |
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| § 3 | |
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Es werden verliehen:
1.) Ehrennadeln in Silber für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit.
2.) Ehrennadeln in Gold für 40 Jahr Vereinszugehörigkeit.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Erhalts der
Ehrenmitgliedschaft (§ 5.2 der Satzung).
3.) Ehrenurkunden für Mitglieder, die aufgrund ihrer
40 Jahre Vereinszugehörigkeit die Ehrenmitgliedschaft erhalten.
4.) Ehrenteller für Vereinsmitglieder, die sich
besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Hierbei soll es sich
um Mitglieder handeln, die keine Ehrungen von Fachverbänden erhalten können.
Sie sollen abteilungsübergreifend, mehr als 10 Jahre ehrenamtlich und
zum Zeitpunkt der Verleihung noch tätig sein. |
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§
4 |
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Mit
der Verleihung der Ehrennadeln wird ein Besitzzeugnis ausgehändigt. |
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| § 5 | |
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Anträge
1.) Antragsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder.
2.) Anträge sind schriftlich zu stellen und zu begründen. |
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§
6 |
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Ehrenmitglieder
haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt. |
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§
7 |
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Der
geschäftsführende Vorstand kann durch Beschluss den Ehrenteller wieder
aberkennen, wenn der Besitzer aus dem Verein ausgeschlossen wird. |
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§
8
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Diese
Ehrenordnung tritt rückwirkend zum 01. 07. 1987 in Kraft. |