Ehrenordnung

§ 1  
  Die TSG 1847 Wölfersheim verleiht für besondere Verdienste um den Verein Ehrennadeln, Ehrenurkunden und Ehrenteller.
§ 2  
  Ehrennadeln, Ehrenurkunden und Ehrenteller dürfen nur an Vereinsmitglieder verliehen werden. Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstands.
§ 3  
 

Es werden verliehen:

1.) Ehrennadeln in Silber für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit.

2.) Ehrennadeln in Gold für 40 Jahr Vereinszugehörigkeit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Erhalts der Ehrenmitgliedschaft (§ 5.2 der Satzung).

3.) Ehrenurkunden für Mitglieder, die aufgrund ihrer 40 Jahre Vereinszugehörigkeit die Ehrenmitgliedschaft erhalten.

4.) Ehrenteller für Vereinsmitglieder, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Hierbei soll es sich um Mitglieder handeln, die keine Ehrungen von Fachverbänden erhalten können. Sie sollen abteilungsübergreifend, mehr als 10 Jahre ehrenamtlich und zum Zeitpunkt der Verleihung noch tätig sein.

§ 4  
  Mit der Verleihung der Ehrennadeln wird ein Besitzzeugnis ausgehändigt.
§ 5  
 

Anträge

1.) Antragsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder.

2.) Anträge sind schriftlich zu stellen und zu begründen.

§ 6  
  Ehrenmitglieder haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.
§ 7  
 

Der geschäftsführende Vorstand kann durch Beschluss den Ehrenteller wieder aberkennen, wenn der Besitzer aus dem Verein ausgeschlossen wird.

§ 8

 

 
 

Diese Ehrenordnung tritt rückwirkend zum 01. 07. 1987 in Kraft.